Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Rezeptprüfung
Physiotherapie ist bei gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, daher behandeln wir gesetzlich versicherte Patienten mit einem gültigen Rezept.

Nicht alle Rezepte sind formal richtig ausgestellt und müssen eventuell erneut durch Ihren Arzt ausgestellt werden. Wir sind in der Rezeptprüfpflicht und müssen gelegentlich Rezepte zurückweisen und diese müssen dann erneut mit Unterschrift und Stempel des behandelnden Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

In der Regel ist eine auf dem Rezept ausgestellte Verordnung 4 Wochen lang gültig. Auch die Frist eines Monats ist exakt geregelt: Sie endet mit dem Tag des nächsten Monats, der dem Ausstellungstag entspricht: Eine am 15. Januar ausgestellte Verordnung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 15. Februar. Hat der Folgemonat kein entsprechendes Datum (beispielsweise wird ein Rezept am 31. März ausgestellt), dann endet die Gültigkeit am letzten Tag des Folgemonats, in diesem Fall also am 30. April. Spätestens jetzt muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Die Behandlung darf auch nicht mehr als 14 Kalendertage unterbrochen werden, ansonsten verliert das Rezept auch seine Gültigkeit.

Rezeptgebühr
Wir müssen im Auftrag der Krankenkassen für jedes Rezept eine Zuzahlung einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
  • 10,00 Euro pro Verordnung
  • zzgl. 10% des gesamten Behandlungspreises / Rezeptwertes
Bitte begleichen Sie die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Zusatzleistungen
Sollten zusätzliche Leistungen wie längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, etc. wünschen um den Erfolg Ihrer Behandlung zu ergänzen, sprechen Sie uns bitte an.
Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen zur Erreichung eines optimalen Therapieziels.

Informationen für privat versicherte Patienten
Das Honorar für die Behandlung wird gemäß Honorarvereinarung festegelegt. Die Höhe des Honorars ist unabhängig von der Kosterstattung Ihrer Krankenkasse sondern orientiert sich an den Empfehlungen der Gebührenübersicht für Therapeuten, der GebüTh. Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Die Erstattungshöhen der Heilmittel Ihrer Versicherung sind uns nicht bekannt, da könnten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung erkundigen.